28.12.2018 - 05.03.2019 Der Vertragsschluss mit Haas Fertighaus GmbH – Irrungen und Wirrungen

 

Durch die ständige Recherche bei Immoscout sind wir auf eine Doppelhaushälfte, die es noch zu bauen gilt, aufmerksam geworden. Anbieter war Hass-Fertighaus. Die Anzeige sagte uns zu und vom Musterhauspark Poing war uns die Firma bereits bekannt. Besonders interessant war es, da damit geworben wurde, Grundstücksverkäufer vermitteln zu bekommen. Bei der derzeitigen Bausituation im Münchener Umland ist das natürlich unbezahlbar.

 

 

 

Uns wurde vom Handelsvertreter als allererstes tatsächlich der Kontakt zu den Grundstücksverkäufern übergeben, da wir den Vertrag mit der Firma Haas eigentlich nicht schließen wollten, bevor nicht klar ist, dass wir ein Grundstück haben. Er ging also das Risiko ein, dass wir so ggf. das Grundstück auch von einem anderen Bauträger hätten bebauen können. Das wollten wir allerdings nicht, da Haas bereits 5 andere Doppelhaushälften in der Umgebung gebaut hatte und die Bauherren, mit denen wir gesprochen haben, alle halbwegs zufrieden waren.

 

 

 

Um uns allerdings die Preise von 2018 zu sichern, da 2019 die Baupreise (noch) weiter steigen, haben wir mit einem ausgehandelten Rücktrittsrecht für den Fall, dass wir das Grundstück nicht bekommen, am 28.12.2018 den Vordruck unterschrieben. Individualvertraglich habe ich jedoch darauf bestanden, dass die Anzahlung oder auch Planungssicherungsgebühr in Höhe von 5% des ausgewiesenen vorläufigen Kaufpreises nicht zwei Wochen nach Angebotsannahme durch Haas (die nennen es Vertragsbestätigung) fällig wird, sondern erst wenn wir auch deren Leistungen – sprich den Architektentermin – in Anspruch nehmen. Grund dafür war, dass zum einen der Handesvertreter sagte, dass das so gängige Praxis sei und wir zweitens auch nicht fast 20.000,-€ anzahlen wollen ohne überhaupt ein Grundstück zu haben.

 

 

 

Am 31.01.2019 kam dann die angebliche Annahme unseres Vertrages. Gleich auf Seite 2 wurde wiederholt, dass die 5 % zwei Wochen nach dem Schreiben fällig seien, wenn die Vorbehalte ausgeräumt seien. Sehr widersprüchlich war, da es ja zuvor hieß „wie vereinbart 14 Tage später“.

 

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Harry (Freitag, 20 September 2019 12:13)

    Auch wir stehen potenziell dafür unser kleines Häuschen als Fertighaus bauen zu lassen. Danke schon mal, dass ihr diese ganze Schritte in Form eines Blogs erfasst habt. :)

  • #2

    Tira (Dienstag, 22 September 2020 13:01)

    Hallo, wirklich ein sehr hilfreicher Blog, danke! Eine Frage zu diesem Eintrag: Musstet ihr die 5% Planungssicherheitsgebühr nun 2 Wochen nach Vertragsbestätigung bezahlen oder nicht?